Ärztekammer novelliert Verordnung über ärztliche Fortbildung
Die Vollversammlung der Österreichischen Ärztekammer hat Ende Juni im Rahmen des diesjährigen Österreichischen Ärztekammertages eine Änderung der Verordnung über ärztliche Fortbildung beschlossen. Die wichtigsten Änderungen betreffen einerseits die Verlängerung des Fortbildungs- und Gültigkeitszeitraums von DFP-Diplomen von drei auf fünf Jahre, andererseits aber auch die zukünftig verpflichtende Glaubhaftmachung der Fortbildung gegenüber der Kammer.