Anträge können nur mit unterstützender Dokumentation und Bezahlung einer Anmeldegebühr bei der Hüterin der Domain, der Vereinigung National Association of Boards of Pharmacy (NABP) gestellt werden. Die NABP wertet diese Unterlagen aus, um die Einhaltung der Standards sicherzustellen. Im Rahmen des Antragsverfahrens muss auch der Inhalt der vorgeschlagenen Websites zur Überprüfung verfügbar sein. Die NABP richtet ein Netzwerk von internationalen Aufsichtsgruppen ein, welche die Auswertung von Anträgen auf Domänennamen aus Ländern weltweit vereinfachen soll. Sobald die Domänennamen genehmigt sind, können diese von den Antragstellern bei den von der NABP benannten Registrierungsstellen registriert werden.
Die .pharmacy Top-Level Domain (TLD) wurde bereits 2014 eingeführt. Während der bisherigen limitierten Registrierungsperioden hat die NABP über 300 beantragte bzw. angeforderte .pharmacy Domainnamen zugelassen. Mit Hilfe der Domain soll Konsumenten weltweit eine Identifizierungsmöglichkeit für sichere und legale Onlineapotheken und damit verbundene Quellen geboten werden. Die Anträge der endgültigen, eingeschränkten Registrierungsperiode für alle Apotheken werden derzeit ausgewertet. Die Antragsteller genehmigter Anträge können ihre Domänennamen bereits seit dem 1. Mai registrieren.
Die NABP hat in der Vergangenheit über 10.000 Websites überprüft, die verschreibungspflichtige Medikamente online vertreiben und dabei festgestellt, dass 96 Prozent davon Pharmagesetze bzw. -standards, die zum Schutz der öffentlichen Gesundheit eingeführt wurden, nicht einhalten. Diese Erkenntnis unterstreicht die Notwendigkeit einer .pharmacy TLD. Die NABP gestattet die Verwendung des .pharmacy Domänennamens nur Betreibern von legitimen Websites, die sich an die Pharmagesetzte in den jeweiligen Gerichtsbarkeiten halten, in denen sie, bzw. ihre Patienten und Kunden ansässig sind, womit Konsumenten problemlos sichere Onlineapotheken finden können.
Weitere Informationen: http://www.safe.pharmacy./.