Was darf der Außendienst noch abgeben?

16. Oktober 2014
Thomas Zembacher,  Medizin Medien Austria

Thomas Zembacher,
Medizin Medien Austria

“Zusammenfassend kann ausgeführt werden, dass gegen die Abgabe von EC-Europe-Materialien durch pharmazeutische Unternehmen auch im Lichte der Neufassung des Pharmig-Verhaltenscodex (VHC) ab 1.7.2014 keine rechtlichen Bedenken bestehen”, das ist die Kernaussage eines Rechtsgutachtens, das Thomas Zembacher, Geschäftsführer der Medizin Medien Austria in Form einer Aussendung an die Pharmaindustrie verschickt hat. Der Aussendung zugrunde liegt eine gewisse Verunsicherung in der Branche, die durch die Novellierung des VHC mit Anfang Juli dieses Jahres entstanden ist. Mit der Novellierung hat die Pharmig seinen Mitgliedsunternehmen unter anderem die Abgabe von sogenannten Werbehilfsmittel (Post it´s, Kugelschreiber, Kalender, etc.) untersagt, gleichzeitig aber festgeschrieben, dass die Abgabe von Informations- und Schulungsmaterials für Ärzte oder Patienten die von geringem Wert sind, nicht als Werbematerialien gelten und daher durchaus zugelassen sind. Das Rechtsgutachten, das von Dr. Marie-Luise Plank (Gillhofer Plank Rechtsanwälte) verfasst wurde, bewertet die entsprechenden EC-Europe Produkte und ordnet sie eindeutig den zugelassenen Informations- und Schulungsmaterialien zu. Dr. Plank dazu: Meines Erachtens können sämtliche EC Europe Produkte der MMA insgesamt auch unter Art 4.1 VHC „zulässige nicht werbliche Informationen“ subsumiert werden.